Überarbeitete POP-Verordnung in Kraft

Im Juli 2019 ist die Neufassung der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe ((EU) 2019/1021) in Kraft getreten. Neben redaktionellen Anpassungen kommt es u. a. zu einer Beschränkung des Flammenhemmers Decabromdiphenylether (DecaBDE).

Für DecaBDE gelten künftig bestimmte Grenzwerte (als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung (mit Ausnahmen, siehe Anhang I der Verordnung) sowie in Bezug auf Abfälle, welche DecaBDE enthalten; siehe Anhang VI der Verordnung). Die Neufassung kann insbesondere Auswirkungen auf das Recycling von Kunststoffen (v. a. aus Elektro- und Elektronikgeräten oder aus Altfahrzeugen) sowie von (beschichteten) Textilien haben, da hier häufig DecaBDE enthalten ist.

Auch für andere bromierte Diphenylether (PBDE, konkret Tetra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether) wurden Grenzwerte in die Verordnung aufgenommen.

Zweck der Überarbeitung der POP-Verordnung ist u. a. die Anpassung an Änderungen des Stockholmer Abkommens. Dieses dient als weltweiter Rahmen zur Vermeidung von persistenten organischen Stoffen.

Den Verordnungstext finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Vom 30. Juni bis 2. Juli 2025 steht die IHK Ostwestfalen ganz im Zeichen Indiens. In fünf Veranstaltungen wird Fachwissen vermittelt.
Allgemein

Indiens Wirtschaft im Fokus

Vom 30. Juni bis 2. Juli 2025 steht die IHK Ostwestfalen ganz im Zeichen Indiens. Im Rahmen von fünf spannenden Veranstaltungen bringen wir Unternehmen, politische Entscheidungsträger und kulturelle Akteure zusammen, um Geschäftsbeziehungen zu gestalten und neue Impulse für Kooperationen zu setzen. Erleben Sie besondere Einblicke in einen der weltweit spannendsten Wachstumsmärkte, wertvolle Kontakte und exklusive Networking-Möglichkeiten. Sie sind herzlich eingeladen, unseren Handelspartner Indien näher kennen zu lernen.

weiterlesen