Überarbeitete POP-Verordnung in Kraft

Im Juli 2019 ist die Neufassung der europäischen Verordnung über persistente organische Schadstoffe ((EU) 2019/1021) in Kraft getreten. Neben redaktionellen Anpassungen kommt es u. a. zu einer Beschränkung des Flammenhemmers Decabromdiphenylether (DecaBDE).

Für DecaBDE gelten künftig bestimmte Grenzwerte (als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung (mit Ausnahmen, siehe Anhang I der Verordnung) sowie in Bezug auf Abfälle, welche DecaBDE enthalten; siehe Anhang VI der Verordnung). Die Neufassung kann insbesondere Auswirkungen auf das Recycling von Kunststoffen (v. a. aus Elektro- und Elektronikgeräten oder aus Altfahrzeugen) sowie von (beschichteten) Textilien haben, da hier häufig DecaBDE enthalten ist.

Auch für andere bromierte Diphenylether (PBDE, konkret Tetra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether) wurden Grenzwerte in die Verordnung aufgenommen.

Zweck der Überarbeitung der POP-Verordnung ist u. a. die Anpassung an Änderungen des Stockholmer Abkommens. Dieses dient als weltweiter Rahmen zur Vermeidung von persistenten organischen Stoffen.

Den Verordnungstext finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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