Der Rat hat am 29.09.2025 eine Verordnung angenommen, mit der das CO2‑Grenzausgleichssystem CBAM vereinfacht werden soll.
Massenschwellenwert eingeführt
So wird etwa anstelle des derzeitigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert ein neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert eingeführt. Danach unterliegen Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften.
EU-Verordnung zur Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems
Zur Verordnung gelangen Sie hier. (Quelle: DIHK)
Angebot eines CBAM-Webinars
Am 25.11.2025 bietet die IHK Ostwestfalen ein CBAM-Webinar zum aktuellen Stand und Ausblick auf den „Echtbetrieb“ in 2026 an.
Wer ist betroffen?
CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff.
Wann startet der Echtbetrieb?
2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.
Aktueller Stand und Ausblick
In unserem CBAM-Webinar am 25.11.2025 möchten wir auf folgende Aspekte eingehen:
- Aktuelle Entwicklungen und rechtlicher Rahmen (u.a. Omnibus-Reformagenda)
- Anmeldung zum zugelassenen CBAM-Anmelder
- Zertifikate: Anforderungen an das kommende Zertifikatsregime
- Handlungsempfehlungen mit Blick auf die kostenpflichtige Phase ab 2026 zu tun? (mit Erfahrungsbericht)
- Fragen
Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung.