Teillösung nach Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude

Angesichts der enormen Antragsflut hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Konkret bedeutet die Entscheidung, dass ab diesem Datum keine neuen Anträge in folgenden drei KfW-Programmbereichen gestellt werden können: Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung.

Vom Programmstopp nicht betroffen ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch etc.), diese Programme laufen unverändert weiter. Nach dem abrupten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude am 24. Januar hat sich die Bundesregierung auf das weitere Vorgehen geeinigt. Die am 1. Februar vorgestellte Lösung sieht vor, dass alle Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge.

Die zukünftige Gebäudeförderung soll im Sinne eines klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlichen Ansatzes neu aufgesetzt werden. Dem Vernehmen nach sollen nur noch Sanierungen und Neubauten nach dem EH40-Standard gefördert werden und das mit reduzierten Fördersummen. Das Anschlussprogramm hat einen Deckel von einer Milliarde Euro und soll nur bis Jahresende gelten. Anschließend soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.

Quelle: DIHK, Berlin

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