TA Luft investitions- und innovationsfreundlich gestalten

Die Bundesregierung berät derzeit einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Trotz der Kritik von Verbänden, Ministerien und Sachverständigen in den vergangenen Jahren entspricht der neue Entwurf nahezu vollständig dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode. Der DIHK spricht sich in einer gemeinsamen Verbändeerklärung mit BDI, BGA, DBV und ZDH deshalb dafür aus, dass bei der Änderung der TA Luft mehr Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und gleichzeitig Anreize für Investitionen und Innovationen in neue Anlagentechnologien geschaffen werden. Der aktuelle Referentenentwurf würde dagegen Genehmigungsverfahren erschweren, Bürokratiekosten erhöhen und Wettbewerbsnachteile schaffen.

Zahlreiche Rückmeldungen von Betrieben aus Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft lassen die Verbände befürchten, dass die geplanten Änderungen bestehende Anlagen gefährden und Investitionen in neue Technologien infrage stellen. Vor einer Verabschiedung des Entwurfs plädieren die Verbände deshalb für zahlreiche Änderungen, eine gründliche Folgenabschätzung sowie ein Planspiel zur Prüfung der Praktikabilität der Genehmigungsverfahren.

Quelle: DIHK

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