Steinkohle- und Ölkraftwerke können an den Strommarkt zurück

Das BMWK hat mit der Stromangebotsausweitungsverordnung den Weg dafür freigemacht, dass Steinkohlekraftwerke (4,3 GW) und Ölkraftwerke (1,6 GW) kurzfristig, vorerst bis zum 30.04.2023, an den Strommarkt zurückkehren können.

Zusätzlich wird das Kohleverstromungsverbot für Steinkohleanlagen mit 2,7 GW vorübergehend aufgehoben. Die Anlagen werden Teil der Netzreserve und können damit ebenfalls wieder am Strommarkt teilnehmen. Sollte die Alarmstufe vor dem 30.04.23 aufgehoben werden, müssen die Anlagen wieder aus dem Markt ausscheiden. Bei Ausrufung der Notfallstufe dürfen sie über dieses Datum hinaus am Markt bleiben.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Verordnung zur möglichen Zurückholung von Braunkohlekraftwerken (Versorgungsreserve Braunkohle). Diese soll frühestens zum 1. Oktober 2022 greifen, wenn Steinkohle und Öl nicht ausreichend die Gasverstromung verringern. Die Verordnung zur Reduzierung der Gasverstromung wird ebenfalls vorbereitet.

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