Das Förderprogramm „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung am 30. August 2024 in Kraft getreten (gültig bis 31. Dezember 2030):
- Modul 1 (Dekarbonisierung der Industrie) beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
- Modul 2 (Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS) beim Projektträger Jülich (PtJ)Der erste Förderaufruf läuft seit dem 30. August bis zum 30. November 2024. Weitere Förderaufrufe sollen jährlich folgen.
Der erste Förderaufruf läuft seit dem 30. August bis zum 30. November 2024. Weitere Förderaufrufe sollen jährlich folgen.
Alle Informationen zur BIK und zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie hier: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/.
Außerdem sind die Aufnahmen der Workshops für beide Module der Förderung online abrufbar:
- Das Video zum Skizzenworkshop für Modul 1 kann hier abgerufen werden: https://www.youtube.com/watch?v=FmyPo-DzYfQ.
- Das Video zum Skizzenworkshop für Modul 2 finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=GBw-SPWImUU&t=5s
Quelle: DIHK