Mit der Bereitstellung der Datenbank können Unternehmen nun entsprechende Eintragungen vornehmen. Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt eine Nutzung der Datenbank allerdings erst ab dem 5. Januar 2021 vor.
Entsprechend der nationalen Umsetzung der SCIP-Meldepflicht in Deutschland in Paragraf 16f des Chemikaliengesetzes besteht für Unternehmen in Deutschland zunächst wohl keine gesetzliche Pflicht, dazu die Datenbank selbst auch zu nutzen. Eher reicht jedenfalls nach dem Wortlaut des Paragrafen aktuell das bloße zur Verfügung stellen der Informationen gemäß Art. 33 REACH gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur entsprechend der Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie aus. Dieser Interpretationsspielraum kann sich jedoch entweder durch die noch ausstehende Rechtsverordnung des BMU zur Konkretisierung oder im Anschluss an eine mögliche Beschwerde der Europäischen Kommission im weiteren Verlauf noch ändern.
Für Unternehmen, die die Datenbank nutzen, stellt die Europäische Chemikalienagentur auf Ihrer Website Materialien zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung. Ebenfalls können Unternehmen hierzu den Helpdesk der ECHA kontaktieren. Ergänzend dazu der erneute Hinweis, dass die ECHA zur Erläuterung der Nutzung der Datenbank am 19. November 2020 ein Webinar für Unternehmen durchführt.
Die Datenbank, Hilfestellungen und weitere Informationen zu dem Webinar finden Sie auf der Website der ECHA hier.
Quelle: DIHK, Berlin