Regierung beschließt Erhöhung des CO2-Preises

Die Bundesregierung hat am 20. Mai die Erhöhung des CO2-Preises auf 25 Euro/t für Diesel, Heizöl, Benzin Erdgas und Flüssiggas in 2021 beschlossen. Der höhere Einstiegspreis und der stärkere Anstieg auf 55 Euro/t in 2025 waren Ende 2019 im Vermittlungsausschuss vereinbart worden. Im Gegenzug sollen die Zusatzeinnahmen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Dazu wurde gleichzeitig die Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) angepasst.

Während der Einstiegspreis mit 25 Euro/t stark angehoben wird, ändert sich der Versteigerungskorridor ab 2026 nur am unteren Ende. Dann wird der Zertifikatepreis in einem Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 ermittelt. Ebenfalls wie im Vermittlungsausschuss vereinbart wird der Kompensationsmechanismus für von Carbon Leakage bedrohte Unternehmen um ein Jahr auf 2021 vorgezogen.

Vereinfacht sieht die Verordnung jetzt vor, dass die vier Netzbetreiber als Verwalter des EEG-Kontos künftig Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten und die EEG-Umlage damit entlastet werden kann. Neben den Änderungen in der EEV entscheiden die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber noch in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe.

Vorerst kann mit einer Entlastung der EEG-Umlage von 1,7 Ct./kWh netto gerechnet werden. Unklar ist jedoch noch wie viel senkender Effekt tatsächlich übrig bleibt, wenn die EEG-Umlage aufgrund sinkender Stromverbräuche und damit einer schwindenden Bemessungsgrundlage ansteigt. Den Entwurf der EEV finden Sie hier:
https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=fUtTC18MClQDUkwFVlUBFQVRCgMeVVZSAU8LAAFVUwxTB1QLWgJPWgBQWAUGW1YVCVMBVx4DAFFRTwAFAVQYDFZWVwwPDFJXBFECTwQHU1wFAQAEHg4GVQVPDQoHUhgBVAJWFQgCV1YNAFVVUlMFWg
Den Gesetzentwurf zum BEHG finden Sie hier:
https://www.bmu.de/gesetz/877/ .
Quelle: DIHK

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