Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung veröffentlicht.

Der Änderungs- und Anpassungsbedarf dient insbesondere der 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben.

Mit der Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) haben die Mitgliedsstaaten alle erforderlichen Informationen über die Einstufung eines nicht gefährlichen Abfalls zu einem gefährlichen Abfall oder eines gefährlichen Abfalls zu einem nicht gefährlichen Abfall an die Kommission zu übermitteln. Zu diesen Informationen gehören die gefährlichen Stoffe selbst sowie deren Gehalte in den betreffenden Abfällen und die daraus resultierenden gefährlichen Eigenschaften gem. Anhang III AbfRRL, die den Abfällen zugeordnet werden.

Die Änderungen der Deponieverordnung betreffen vor allem die Vorgabe, dass Abfälle, die zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt wurden, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen