Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben für Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen

Änderung und Überwachung von IED-Anlagen

Im Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) sollen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Änderungsgenehmigung (§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG) präzisiert werden. Dieses soll stets erfolgen, wenn die Änderung für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) erreichen. Zudem sind Änderungen zur Überwachung nach Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) und Deponieverordnung (DepV) vorgesehen. Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Im § 16 Absatz 2 BImSchG soll folgender Satz 5 angefügt werden: „Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Auslegung sind stets erforderlich, wenn die Änderung oder Erweiterung des Betriebes einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie für sich genommen die Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen, die im Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem E gekennzeichnet sind, erreichen.“

Die Vorschriften zur Überwachung von IED-Anlagen sollen in BImSchG, IZÜV und DepV entsprechend dem Artikel 23 der IED-Richtlinie präzisiert werden. Die Überwachung soll künftig deshalb bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen, bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen und bei Verstößen gegen die Vorschriften „sobald wie möglich und gegebenenfalls vor der Ausstellung, Erneuerung oder Aktualisierung einer Genehmigung“ erfolgen.

Für die Lärmaktionsplanung soll den Ländern nach § 47d BImSchG bis 18. Juli 2024 mehr Zeit eingeräumt werden.

Das BMU begründet die Änderungen mit Anpassungsbedarf an europäisches Recht. Die Verwaltungspraxis entspräche in den meisten Bundesländern bereits dieser Rechtslage, sodass sich für Unternehmen kein zusätzlicher Aufwand ergebe.

Betroffen von den Regelungsänderungen sind Unternehmen, die IED-Anlagen betreiben.

Quelle: DIHK

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