Betroffen sind demnach – neben Werten des Arbeitsschutzes – Emissionen in Abwasser und Luft. Das Meldeformat ist laut Mitteilung der ECHA v. a. auf die Downstream User zugeschnitten, die unter den Zulassungsentscheidungen C(2020)8797 (CTAC) und C(2020)8735 (REACHLaw Ltd) agieren. Ebenfalls weist die ECHA in ihrer Mitteilung bereits auf den ersten bezüglichen Fristablauf am 18. Dezember 2021 hin.
Das Meldeformat der ECHA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin