REACH und Brexit: Erneuter Hinweis der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist erneut auf ihr Informationsangebot hin, um betroffene Unternehmen bei der Übertragung von Stoffregistrierungen aus dem Vereinigten Königreich im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH zu unterstützen. Dieses Angebot hält die ECHA nun bis zum 12. April 2019 aufrecht.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen und Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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