Hintergrund der ab 01. Januar 2020 verpflichtend zu berücksichtigenden spezifischen Anforderungen für Nanomaterialien in der EU ist die zuvor erfolgte Revision verschiedener Anhänge der REACH-Verordnung (Annex I, III und VI-XII). Die damit verbundenen Anforderungen für Registranten betreffen etwa die Identifikation von Stoffen in Nanoform im Zuge der Registrierung sowie die Erfassung und Weiterleitung spezifischer Informationen.
Die FAQs des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin