REACH: neue FAQs zu Anforderungen für Nanomaterialien

Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH bestehen seit dem 01. Januar 2020 spezifische Anforderungen für die Registrierung so genannter Nanoformen von Stoffen. Dazu hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden neue FAQs veröffentlicht.

Hintergrund der ab 01. Januar 2020 verpflichtend zu berücksichtigenden spezifischen Anforderungen für Nanomaterialien in der EU ist die zuvor erfolgte Revision verschiedener Anhänge der REACH-Verordnung (Annex I, III und VI-XII). Die damit verbundenen Anforderungen für Registranten betreffen etwa die Identifikation von Stoffen in Nanoform im Zuge der Registrierung sowie die Erfassung und Weiterleitung spezifischer Informationen.

Die FAQs des REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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