REACH: Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Die EU-Kommission hat am 26. Juni 2020 eine Verordnung zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Geltung entfaltet die Verordnung allerdings erst ab dem 01. Januar 2021.

Ebenso können Unternehmen vorherige Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Inhaltliche Änderungen durch die Verordnung betreffen u.a. eine Anpassung zu Anhang VIII der CLP-Verordnung (etwa hinsichtlich UFI) oder zu Nanomaterialien.

Die Verordnung im Amtsblatt der EU finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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