Ebenso können Unternehmen vorherige Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. Inhaltliche Änderungen durch die Verordnung betreffen u.a. eine Anpassung zu Anhang VIII der CLP-Verordnung (etwa hinsichtlich UFI) oder zu Nanomaterialien.
Die Verordnung im Amtsblatt der EU finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin