Bei dem Stoff handelt es sich demnach um N-(hydroxymethyl)acrylamide (im Englischen). Dieser kommt zum Beispiel in Polymeren, Textilien, Leder oder Farben und Lacken zum möglichen Einsatz. Für betroffene Unternehmen gehen mit der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste etwa Informations- und Notifizierungspflichten, ferner Meldepflichten zur SCIP-Datenbank aus der Abfallrahmenrichtlinie einher.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK