Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ergeben sich weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette. REACH verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen mindestens einer der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthalten ist.
Die Kandidatenliste enthält nun 223 Stoffe.
Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.
https://echa.europa.eu/de/-/four-hazardous-chemicals-added-to-the-candidate-list
Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und DIHK, Berlin