Laut Mitteilung der ECHA sind solche Änderungen bis zu dem Datum möglich, an welchem eine angenommene Entscheidung zur Dossierbewertung an den jeweiligen Registranten kommuniziert wurde.
Die Informationen zum Tonnage-Band bestimmen die anschließenden Informationsanforderungen für Unternehmen.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin