REACH: Frist für Anforderungen für Nanomaterialien rückt näher

Ab dem 1. Januar 2020 kommt es für Unternehmen zu weiteren Informationspflichten für Nanomaterialien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH. Dazu weist die Europäische Chemikalienagentur auf mögliche Hilfestellungen für betroffene Unternehmen hin, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren. Die neuen Anforderungen betreffen die Charakterisierung von Nanoformen, die stoffliche Gefahreneinschätzung, Informationsanforderungen zur Registrierung und Pflichten für nachgeschaltete Anwender (Annex I, III und VI – XII der REACH-Verordnung). Die Klarstellungen und Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen, was für Unternehmen entsprechende Dossieraktualisierungen erforderlich machen kann.

Die Europäische Umweltagentur ECHA entwickelt bzw. hält für betroffene Unternehmen bereits verschiedene Hilfestellungen bereit. Dazu weist die ECHA auch auf ihren Helpdesk für betroffene Unternehmen hin. Ebenfalls weist die ECHA darauf hin, dass Unternehmen zur Informationsübermittlung für Nanoformen die neue Version des Online-Tools IUCLID nutzen müssen, welches seit dem 30. Oktober 2019 zur Verfügung steht.

Die Mitteilung der ECHA sowie weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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