Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Art. 33) verpflichtet Lieferanten von Konsumgütern wie etwa Spielzeug, Möbeln oder Elektrogeräten, Verbrauchern auf Anfrage entsprechende Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zu übermitteln. Das EU-Projekt LIFE AskREACH (unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, UBA) hat dazu eine Smartphone-App entwickelt.
Das UBA ist einer der Initiatoren des EU LIFE Projekts AskREACH. Dieses Projekt dient dem Zweck, den Bekanntheitsgrad des REACH-Verbraucherrechts in der EU zu fördern. Gemäß Hinweis des UBA soll dazu eine App zukünftig Informationen zu SVHCs in Erzeugnissen direkt aus der neuen europäischen AskREACH-Datenbank beziehen, in die die Erzeugnis-Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) ihre Informationen einstellen können. Lieferanten, die ihre Daten in der Datenbank speichern, müssen dadurch laut UBA nicht mehr jede Verbraucheranfrage einzeln beantworten.
Ein Feldtest (Soft-Launch) erfolgte laut UBA noch im Juni 2019. Mit Beginn des Soft-Launch können Erzeugnis-Lieferanten ihre Daten auch in die Datenbank eintragen. Ziel des Soft-Launch ist laut UBA, die App zu testen, die Erzeugnis-Lieferanten auf eine steigende Anzahl von Verbraucheranfragen vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre SVHC-Informationen vor dem offiziellen Start der App in die Datenbank hochzuladen. Die App wird demnach ab Oktober 2019 in den dreizehn teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten und in Serbien öffentlich zur Verfügung stehen. Bisher liegen die IT-Tools in englischer Sprache vor. Bis Oktober 2019 werden die Tools laut UBA in die Sprachen aller teilnehmenden Länder übersetzt.
Unternehmen können diesen Link https://suppliers.askreach.eu/ von AskREACH nutzen, um sich in der Datenbank zu registrieren und um anschließend Informationen über ihre Erzeugnisse in die AskREACH-Datenbank einzustellen.
Inhaltliche Fragen sowie von Unternehmen zur Verfügung gestellte E-Mail-Adressen, an welche entsprechende Unternehmensanfragen gerichtet werden können, nimmt das UBA unter askreach@uba.de (Deutsch) oder companies@askreach.eu (Englisch) entgegen.
Quelle: DIHK