REACH: Europäische Smartphone-App für Verbraucheranfragen

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Art. 33) verpflichtet Lieferanten von Konsumgütern wie etwa Spielzeug, Möbeln oder Elektrogeräten, Verbrauchern auf Anfrage entsprechende Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zu übermitteln. Das EU-Projekt LIFE AskREACH (unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, UBA) hat dazu eine Smartphone-App entwickelt.

Das UBA ist einer der Initiatoren des EU LIFE Projekts AskREACH. Dieses Projekt dient dem Zweck, den Bekanntheitsgrad des REACH-Verbraucherrechts in der EU zu fördern. Gemäß Hinweis des UBA soll dazu eine App zukünftig Informationen zu SVHCs in Erzeugnissen direkt aus der neuen europäischen AskREACH-Datenbank beziehen, in die die Erzeugnis-Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) ihre Informationen einstellen können. Lieferanten, die ihre Daten in der Datenbank speichern, müssen dadurch laut UBA nicht mehr jede Verbraucheranfrage einzeln beantworten.

Ein Feldtest (Soft-Launch) erfolgte laut UBA noch im Juni 2019. Mit Beginn des Soft-Launch können Erzeugnis-Lieferanten ihre Daten auch in die Datenbank eintragen. Ziel des Soft-Launch ist laut UBA, die App zu testen, die Erzeugnis-Lieferanten auf eine steigende Anzahl von Verbraucheranfragen vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre SVHC-Informationen vor dem offiziellen Start der App in die Datenbank hochzuladen. Die App wird demnach ab Oktober 2019 in den dreizehn teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten und in Serbien öffentlich zur Verfügung stehen. Bisher liegen die IT-Tools in englischer Sprache vor. Bis Oktober 2019 werden die Tools laut UBA in die Sprachen aller teilnehmenden Länder übersetzt.

Unternehmen können diesen Link https://suppliers.askreach.eu/ von AskREACH nutzen, um sich in der Datenbank zu registrieren und um anschließend Informationen über ihre Erzeugnisse in die AskREACH-Datenbank einzustellen.

Inhaltliche Fragen sowie von Unternehmen zur Verfügung gestellte E-Mail-Adressen, an welche entsprechende Unternehmensanfragen gerichtet werden können, nimmt das UBA unter askreach@uba.de (Deutsch) oder companies@askreach.eu (Englisch) entgegen.

Quelle: DIHK

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