REACH: ECHA will mehr Registrierungsdossiers überprüfen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) strebt im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH eine deutliche Erhöhung der Prüfungsquote der eingereichten Stoffregistrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen an. Derzeit schreibt die REACH-Verordnung (Art. 41) eine Prüfungsrate von mindestens 5 Prozent aller eingereichten Dossiers aus jedem Mengenbereich vor.

Wie u. a. der Umweltnachrichtendienst ENDS berichtet, schwebt der ECHA eine zukünftige Anhebung der Prüfungsrate auf 20 Prozent aller eingereichten Dossiers je Mengenband vor, um die Umsetzung der REACH-Verordnung zu verbessern.
Die geplante Änderung soll einen Teil eines Aktionsplans bilden, welchen die ECHA gemeinsam mit der EU-Kommission bis Ende Juni 2019 veröffentlichen will. Der Aktionsplan soll mit verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen, die Anwendung und Umsetzung der REACH-Verordnung zu vereinfachen bzw. zu verbessern und Entscheidungszeiträume zu verkürzen. Insgesamt soll damit die Qualität der eingereichten Dossiers verbessert werden.
Im März 2018 hatte die EU-Kommission im Rahmen einer Verordnungsüberprüfung (Gesamtbericht der Kommission über die Anwendung der REACH-Verordnung) festgestellt, dass die Verordnung zwar zu einer sicheren Chemikalienverwendung im Unionsgebiet beigetragen habe. Trotzdem gelänge die Zielerreichung langsamer als ursprünglich erwartet, u. a. bedingt durch fehlende Angaben in den Registrierungsdossiers. Als verbesserungswürdig bewertete die EU-Kommission in ihrem Bericht u. a. die Aktualisierung der Registrierungsdossiers durch Unternehmen sowie Datenlücken oder Datenqualitätsprobleme in den Dossiers.

Quelle: DIHK
https://wm.ihk.de/pages/viewpage.action?pageId=724598897

Bildquelle: artegorov3@gmail/ Adobe Stock

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen