Chromtrioxid wird seit 2013 auf der Autorisierungsliste unter REACH geführt und steht seit 2017 unter dem Vorbehalt einer spezifischen Zulassung für eine Verwendung.
Durch die Notifizierung entstehen Informationspflichten der jeweiligen Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes gegenüber der ECHA. Hierzu teilte ECHA mit, dass die Vollzugsbehörden nun Überprüfungen durchführen können.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen sowie einen Link zur Website für Downstream User Notifizierungen finden Sie hier.
Quelle: DIHK