PFBS kommt etwa als Beschichtung zum Fleckenschutz u.a. bei Textilien, ferner als Flammschutzmittel oder in der Metallbeschichtung zum Einsatz.
Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.
Quelle: DIHK