REACH: BAuA-Informationen zu Diisocyanaten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsschutz (BAuA) hat einen Leitfaden (“Helpdesk kompakt“) zu der Frage veröffentlicht, was industrielle und gewerbliche Verwender und Lieferanten im Hinblick auf die Beschränkung von Diisocyanaten unter REACH (Eintrag Nr. 74 in Anhang XVII) beachten müssen.

Diisocyanate kommen etwa in Beschichtungen, Dichtstoffen oder Polyurethanschäumen zum Einsatz. Stichtage für neue Anforderungen zum Umgang mit diesen Stoffen sind demnach der 24. Februar 2022 sowie der 24. August 2023.

Das “Helpdesk kompakt“ mit weiteren Informationen finden Sie auf der Website der BAuA hier:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Diisocyanate.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: DIHK, Berlin

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