Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juni 2019 der Revision der Verordnung über persistente organische Schadstoffe ((EG) 850/2004, POP-Verordnung) final zugestimmt. Über die Einigung berichtet u. a. der Europäische Umweltnachrichtendienst ENDS. Inhaltliche Änderung ist u. a. das Verbot des Flammschutzmittels DecaBDE. Dieses unterliegt demnach mit der Einigung zukünftig einer Beschränkung durch die POP-Verordnung – allerdings wiederum mit bestimmten Mengengrenzen. Daneben soll für alle PBDEs (Chemikalien als Flammschutzmittel) in Artikeln und Gemischen ein Grenzwert der unbeabsichtigten Spurenverunreinigung von 500 mg/kg gelten. Dabei sollen Ausnahmen für Flugzeuge, Fahrzeuge und elektronische Geräte bestehen. Zweck der Überarbeitung der POP-Verordnung ist u. a. die Anpassung an Änderungen des Stockholmer Abkommens. Dieses dient als weltweiter Rahmen zur Vermeidung von persistenten organischen Stoffen. Im letzten Schritt muss die Richtlinienänderung nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, ehe sie in Kraft tritt.
Quelle: DIHK