„Plastiktütenverbot“ greift im neuen Jahr

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstäke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind sogenannte “Hemdchenbeutel”, sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern. Das Verbot bezieht sich auch auf biobasierte und biologisch abbaubare Kunststofftragetaschen.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Aufgrund steigender Produktion und hoher Kapazitätsauslastung erweitern aktuell die Chemieproduzenten in Italien ihre Anlagen.
Umwelt & Energie

Chemieomnibus soll Vereinfachungen für Unternehmen bringen

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen wie hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage zu bewältigen – und gleichzeitig Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern. 

weiterlesen