Pläne der Ampel-Koalition zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Der neue Koalitionsvertrag erkennt und betont die Potenziale der Kreislaufwirtschaft für effektiven Klima- und Ressourcenschutz. Nachdem das Thema im Sondierungspapier keine Rolle gespielt hat, nimmt das für die Wirtschaft bedeutende Thema nun den größten Raum im Kapitel Umwelt und Naturschutz ein. Nationale Alleingänge sollen dabei offenbar vermieden werden, die Koalition verweist bei zahlreichen Themen auf EU-weite Standards.

Die wichtige Rolle der Ressourceneffizienz bei der Transformation der Wirtschaft wird ausdrücklich erwähnt. Was die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung anbelangt, sind jedoch noch zahlreiche Details offen.

Folgende Vorhaben sieht der Koalitionsvertrag in den nächsten vier Jahren vor:

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ sollen bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Anforderungen an Produkte sollen europaweit im Dialog mit Herstellern ambitioniert und einheitlich festgelegt werden. Produkte sollen zudem langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein.

Digitaler Produktpass: Für umfassende Informationen entlang der Wertschöpfungskette sollen digitale Produktpässe eingeführt werden. Unternehmen sollen bei der Umsetzung unterstützt werden, die Grundsätze der Datensparsamkeit berücksichtigt werden. Im Gebäudebereich soll ein eigener digitaler „Gebäuderessourcenpass“ geschaffen werden.

Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme und Branchenvereinbarungen: Mit der verstärkten Einführung dieser Instrumente soll die Abfallvermeidung gestärkt werden. Dabei soll die jeweilige Ökobilanz berücksichtigt werden. In der letzten Legislaturperiode wurden mit der Ausweitung der Pfandpflicht im Bereich von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bereits erste Maßnahmen in diese Richtung umgesetzt.

Anreizsystem Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien: Zur Erhöhung der Sammelquote und um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen, sollen im Elektro- und Batteriebereich Anreizsysteme geschaffen werden. Zu erwarten ist daher eine Bepfandung.

Reduzierung Retourenvernichtung: Hier wurde in der letzten Legislaturperiode eine Verordnungsermächtigung im Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu geschaffen.

Regelung recyclinggerechtes Verpackungsdesign:  Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell sollen ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie der Rezyklateinsatz gestärkt werden. Dies wird dann wohl voraussichtlich im VerpackG verankert werden. Es soll zudem ein Recycling-Label eingeführt sowie Qualitätsstandards für Rezyklate erarbeitet werden.

Produktstatus statt Abfall: Qualitätsgesicherte Abfallprodukte sollen aus dem Abfallrecht entlassen werden und Produktstatus erlangen. Für welche Abfälle die Abfallendeeigenschaften definiert werden, bleibt offen: Denkbar wären insbesondere Ersatzbaustoffe.

Chemisches Recycling: Das chemische Recycling soll als Recyclingoption in das Verpackungsgesetz aufgenommen werden.

EU-Mindestrezyklateinsatzquote: Es sollen produktspezifische Mindesteinsatzquoten für Rezyklate auf EU-Ebene festgeschrieben werden. Hier werden bislang auch materialspezifische Quoten diskutiert.

EU-Plastikabgabe: Die zur Finanzierung des EU-Haushalts 2021 eingeführte Abgabe soll national auf Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt werden.

EU-weites Deponierungsverbot: Die Koalition will sich für ein europaweites Ende der Deponierung von Siedlungsabfällen einsetzen.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Umwelt & Energie

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!

Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

weiterlesen