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Onlineinfoveranstaltungen zum Thema Krisenvorsorge

Die Bundesnetzagentur informiert zum Thema Thema Krisenvorsorge an 3 Terminen. Der 2. Und der 3. Termin richten sich an Gasverbraucher (je nach Größe). Wir möchten interessierte Unternehmen auch darauf hinweisen.

Die Bundesnetzagentur wird in der Webinarreihe zusammen mit Trading Hub Europe (THE) die aktuelle Lage und das Verfügungskonzept des Bundeslastverteilers in der Notfallstufe bzw. einer Gasmangellage vorstellen und die Verfügungsinhalte, die operative Umsetzung sowie die Vollstreckung der ratierlichen Allgemeinverfügung bzw. der Individualverfügung näher erläutern. Die Veranstaltungen bieten auch die Möglichkeit, Fragen einzubringen.

Infoveranstaltung :Netzbetreiber in einer Gasmangellage am 19. Juni 2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Über folgenden Link gelangen Sie zur Besprechung: Infoveranstaltung für Netzbetreiber in einer Gasmangellage (vimeo.com)

Infoveranstaltung: Endverbraucher, die auf der Sicherheitsplattform Gas registrierungspflichtig sind am 20. Juni 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr

Über folgenden Link gelangen Sie zur Besprechung: https://vimeo.com/event/3474334/aa981b6a2b 

Infoveranstaltung: Endverbraucher, die nicht Sicherheitsplattform Gas registrierungspflichtig sind

Über folgenden Link gelangen Sie zur Besprechung: Infoveranstaltung für Letztverbraucher in einer Gasmangellage (vimeo.com)

Quelle: Bundesnetzagentur

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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