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ÖKOPROFIT® Regiopolregion Bielefeld – Online-Infoveranstaltung am 04.12.2023

Mit dem Förderprogramm „ÖKOPROFIT® Regiopolregion Bielefeld“ bietet Ihnen die Regiopolregion Bielefeld die Möglichkeit, Ihren Betrieb mit kompetenter Fachberatung auf Einsparpotentiale und die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zu untersuchen und diese mit professioneller Hilfe umzusetzen. Konkret geht es um:

  • Energie-, Wasser- und Ressourceneinsparung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Marketing und Mitarbeitermotivation
  • Einstieg in Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement

Über 150 Betriebe unterschiedlicher Branchen aus der Region haben bereits am
Projekt ÖKOPROFIT® teilgenommen, große finanzielle Einsparungen erzielt und zugleich einen wichtigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet.

Sie sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen einer Online-Infoveranstaltung über das gemeinsame Projekt der Kommunen Bielefeld, Gütersloh, Halle, Herford, Spenge, Steinhagen, Verl, und Werther aus der Regiopolregion Bielefeld zu informieren am:

am Montag, 4.Dezember von 15.30 bis 16.30 Uhr

Es wird neben einem Überblick über Aufbau und Ablauf von „ÖKOPROFIT® Regiopolregion Bielefeld“ auch über Erfahrungen der bisher ausgezeichneten Betriebe berichtet.

Bitte melden Sie sich für unsere Planungen per Mail unter klimaschutz@bielefeld.de an.

Zur Einwahl steht Ihnen folgender Link zur Verfügung:

Beitreten Zoom Meeting

https://bielefeld-de.zoom.us/j/64774680865?pwd=d2Jpb09nQmRtYnR4cXB4ZWtaS2Fwdz09

Quelle: Stadt Bielefeld, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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