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Ökodesign-Richtlinie: EU-Kommission beschließt neue Vorgaben

Am 01. Oktober 2019 hat die EU-Kommission zehn (teilweise neue, teilweise überarbeitete) Durchführungsverordnungen zum Ökodesign beschlossen. Das Paket betrifft neben der Energieeffizienz auch die Reparierbarkeit als Anforderung für verschiedener Produkte (überwiegend Haushaltsgeräte).

Betroffen sind nach Mitteilung der EU-Kommission Waschmaschinen und Geschirrspüler, Kühlgeräte (auch mit Direktverkaufsfunktion), ferner elektronische Displays (und damit auch Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.

Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die Reparierbarkeit der betroffenen Produkte. Hersteller haben demnach für die mehrjährige Verfügbarkeit von Ersatzteilen (je nach Produkt zwischen mindestens sieben und mindestens zehn Jahren nach dem Erwerb) und parallel deren schnelle Lieferbarkeit (15 Arbeitstage) Sorge zu tragen.

Der Austausch von Teilen ohne dauerhafte Beschädigung des Geräts darf keine Spezialwerkzeuge voraussetzen. Dazu sollen Hersteller die nötigen Informationen für Fachpersonal bereitstellen.

Daneben sehen die Verordnungen weitere Vorgaben im Hinblick auf Wassernutzung und Waschleistung für einzelne Produktgruppen vor.

Im Hinblick auf die Energieeffizienz (Energieverbrauchskennzeichnung) sieht die EU-Kommission mit dem Paket ebenfalls weitere Regelungen vor, allerdings nur für sechs Produktgruppen (u.a. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte).

Mit einer Veröffentlichung der Verordnungen im Amtsblatt der EU ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Allerdings besteht noch die Einspruchsmöglichkeit von EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten.

Die Mitteilung der EU-Kommission mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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