NOx-Nachrüstsystem für Handwerker- und Lieferfahrzeuge zugelassen

Das Kraftfahrtbundesamt hat nach der Zulassung von drei Nachrüstsystemen für Diesel-Pkw nun auch erste Lösungen für leichte Nutzfahrzeuge genehmigt. Diese gelten für verschiedene Modelle der Marken Sprinter von Daimler sowie Transporter T5 und Crafter von Volkswagen. Unternehmen können bis zum 30. September Anträge auf die Förderung der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge stellen. Bezuschusst werden bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Mit den zugelassenen Nachrüstsystemen können leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen nachgerüstet werden. Neben den Systemen für Fahrzeuge von Daimler und Volkswagen haben Anbieter Nachrüstlösungen für weitere Modelle angekündigt. Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht alle Betriebserlaubnisse hier.  Die zugelassenen Systeme müssen eine Reduzierung der Stickoxidemissionen von bis zu 85 Prozent nachweisen. Von Fahrverboten sind diese Fahrzeuge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dann auszunehmen.

Fördervoraussetzungen für die leichten Nutzfahrzeuge sind u. a., dass sich der Firmensitz in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet. Dann können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden. Bis zum 30. September können Unternehmen die Förderung beantragen. Antragsunterlagen und alle weiteren Voraussetzungen zur Antragsstellung finden Unternehmen auf der Homepage des Projektträgers hier.

Quelle: DIHK

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