Wichtigste Änderung
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stiftung EAR stellt den Handlungsbedarf hier auf ihrer Homepage dar.
Frist für die Umstellung
Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 hier im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besteht aus mehreren Artikeln, wobei der erste das o. g. BattDG enthält.
Quelle: Novelle des Batteriegesetzes in Kraft – IHK Südlicher Oberrhein