Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr ab 2026: Details nun bekannt

Ein Entwurf für die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie bestätigt, dass die Europäische Kommission mit großer Wahrscheinlichkeit die Schaffung eines neuen, zusätzlichen EU ETS für Gebäude und Verkehr vorschlagen wird. Der Vorschlag wird Teil des Fit-For-55-Pakets sein, das am 14. Juli erwartet wird.

Wie bereits zuvor kommuniziert, würde es sich um ein vom bestehenden EU ETS getrenntes System handeln. Der Entwurf der Kommission, der dem DIHK vorliegt, sieht vor, dass es ab dem Jahr 2026 greift. Bereits zwei Jahre zuvor würden Berichtspflichten greifen. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel würden die Inverkehrbringer der Brennstoffe erfasst (Upstream-Ansatz).

Vorgesehen ist aktuell lediglich, die Brennstoffemissionen zu erfassen, die in den Bereichen Verkehr und Gebäude anfallen. Die industrielle Prozesswärme wäre damit nicht betroffen.

Die Obergrenze für die Emissionen und die jährliche Absenkung würden für den Zeitraum 2024 bis 2030 berechnet, auf Grundlage der über die Lastenteilungsverordnung erfassten Daten. Im Jahr 2028 ist eine einmalige Anpassung der Obergrenze geplant, sollten sich die Emissionen im Jahr 2026 als signifikant höher als erwartet erweisen.

Eine freie Zuteilung von Zertifikaten ist nicht vorgesehen. Ähnlich wie im bestehenden EU ETS würde hingegen eine Marktstabilitätsreserve etabliert.

Quelle: DIHK

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