Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Neue Vorgaben für Batterien: Berichtsentwurf im Umweltausschuss vorgelegt

Der Positionierungsprozess des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsrahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit von Batterien hat in der vergangenen Woche durch die Vorlage eines Berichtsentwurfs im Umweltausschuss (ENVI) seinen ersten Schritt genommen. Vorausgegangen war im Dezember 2020 – als Teil des Green Deal – ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission, demgegenüber der Berichtsentwurf im ENVI noch inhaltliche Erweiterungen vorsieht, was verschiedene Vorgaben für Unternehmen anbelangt.

Zum Hintergrund: Der Kommissionsvorschlag enthält neue Regularien für Unternehmen unter anderem zur Gestaltung von Batterien und betrifft in verschiedenen Formen alle Typen von Batterien. Im Fokus des Entwurfs steht vor allen Dingen die Förderung der Nachhaltigkeit und damit der gesamte Lebenszyklus einschließlich des Recyclings von Batterien. Einige Ausschnitte der vorgeschlagenen Vorgaben: Für Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel werden dem Vorschlag nach ab 2025 bzw. 2030 hohe Wiedergewinnungsgrade angestrebt. Ferner schlägt die Kommission etwa verbindliche Vorgaben für den – je nach Stoff unterschiedlichen und zeitlich gestaffelten – Mindestrezyklateinsatz und die CO2-Kennzeichnung von Industriebatterien und Traktionsbatterien mit internem Speicher sowie für die Sammlung und das Recycling von Batterien in der EU vor. Dazu soll ein digitaler “Battery-Passport“ eingeführt werden. Die Sammelquote für Gerätebatterien soll demnach auf 65 Prozent im Jahr 2025 und auf 70 Prozent im Jahr 2030 steigen.

Der nun im ENVI vorgelegte Berichtsentwurf der Berichterstatterin MdEP Simona Bonafè sieht demgegenüber insgesamt 232 Änderungsvorschläge vor, u. a. im Hinblick auf weitere Informations- und Registrierungspflichten für Unternehmen, die Konkretisierung von Kennzeichnungspflichten und die Erweiterte Herstellerverantwortung. Im nächsten Schritt muss sich nun der Umweltausschuss des Parlaments zum Berichtsentwurf abstimmen, ehe dann das EU-Parlament als Ganzes darauf basierend über seine Positionierung entscheidet. Mit der Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für Batterien/einer neuen EU-Batterieverordnung ist aus Sicht des DIHK aktuell ab dem Ende des Jahres 2022 zu rechnen.

Den Berichtsentwurf im ENVI finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen