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Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Wir beantworten die Fragen im Rahmen dieser Online-Veranstaltung.

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber – anders als die Klimaschutzverträge – nur Investitionskosten. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. Neben BIK und Klimaschutzverträgen gibt es weiterhin das bekannte „Breitenprogramm“ der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den zughörigen Förderwettbewerb. In der BIK stehe zwei Fördermodule zur Verfügung:

Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).

Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).

Weiter Informationen nachfolgend verlinkt:

 

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