Neue BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie

Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten. Förderfähig sind Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Zwei Milliarden Euro stehen dafür bis 2024 zur Verfügung.

Energieintensiven Branchen, wie der Stahl-, Zement-, Kalk,- und Chemieindustrie, soll dabei geholfen werden, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Klimaschutztechnologien umfangreich und dauerhaft zu reduzieren. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Konsortien von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie einer Branche angehören, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst wird und prozessbedingte Emissionen aufweist. Der Antragsteller muss Anlagen planen oder betreiben, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden. Zudem muss sich eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland befinden und die Umsetzung des Förderprojekts in Deutschland geplant sein.

Ansprechpartner für das Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA).

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: DIHK

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