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Nachrüstung von Dieselfahrzeugen: EU-Kommission genehmigt höhere Fördersätze

Die EU-Kommission hat am 19. Juni 2019 beschlossen, Deutschland staatliche Beihilfen in Höhe von 431 Millionen Euro zur Nachrüstung von kommunalen und gewerblich genutzten Dieselfahrzeugen zukommen zulassen. Die genehmigten Fördermittel betreffen z. B. Reinigungsfahrzeuge, Müllwagen oder Lieferfahrzeuge.

Hintergrund ist die durch die EU-Kommission festgestellte Vereinbarkeit der geplanten Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit dem EU-Beihilferecht. Die Fördergelder sind Bestandteil des im November 2017 vereinbarten „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 – 2020“ der Bundesregierung. In diesem Rahmen hat der Bund bereits 432 Mio. EUR bereitgestellt.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermöglichen die Mittel eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 80 Prozent der System- und externen Einbaukosten (auf landesrechtlicher Grundlage mögliche Anhebung auf bis zu 95 Prozent) für die jeweilige Förderrichtlinie (insgesamt drei Förderrichtlinien).

Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeugklassen:

  • schwere Kommunalfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, wie etwa Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge
  • schwere gewerblich genutzte Fahrzeuge (3,5 – 7,5 Tonnen)
  • Busse mit Dieselantrieb
  • leichte Kommunalfahrzeuge und gewerblich genutzte Fahrzeuge (2,8 – 3,5 Tonnen)

Fördervoraussetzung für die leichten Nutzfahrzeuge ist u. a., dass sich der Unternehmenssitz in einer Stadt mit NO2-Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet. Räumlich kommen dazu über 60 deutsche Kommunen in Betracht. In der Folge können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden.

Der Markteintritt erster Nachrüstsysteme steht nach Angaben der Hersteller in den kommenden Wochen zu erwarten. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nach Angaben des BMVi rund um den 10. Juli 2019 zu erwarten.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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