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Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst dann wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.

Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): Deutsche Fassung der KOM-FAQs im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die die Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) beinhaltet.

Mit der Bekanntmachung will die EU-Kommission die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.

Zum Artikel: hier

 

Quelle: DHIK

 

 

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Praxisleitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung veröffentlicht

Die Umweltstiftung Michael Otto hat einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgreich umzusetzen. In einem 12-monatigen Projekt, das in Zusammenarbeit mit insgesamt 37 Partnern aus Wissenschaft, Naturschutz, Wirtschaft und Wirtschaftsprüfung realisiert wurde, entstand ein Leitfaden, der eine effiziente und praktikable Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme gemäß der CSRD ermöglicht.

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