Mögliches Verbot von Perfluoroctansäure

Die EU-Kommission hat im Rahmen der sogenannten Stockholm Konvention einen Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Verbot von Perfluoroctansäure (PFOA) als persistenter organischer Schadstoff vorgelegt. Auf ein solches weltweites Verbot hatten sich die Parteien der Konvention zuvor geeinigt. Zum Verordnungsentwurf führt die EU-Kommission eine Konsultation durch.

PFOA wird u. a. bei der Produktion von Polymeren eingesetzt, ebenso in Feuerlöschschaum oder bestimmten Textilien.

Unternehmen können sich bis zum 5. Dezember 2019 an der Konsultation der EU-Kommission beteiligen.

Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier. https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2019-6890180_de

Quelle: DIHK, Berlin

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