Einige PV-Anlagenbetreiber gehen aufgrund des DIHK-Merkblatts davon aus, dass sie sich nicht registrieren müssen. Sie berufen sich dabei auf die Aussagen, dass sich Stromlieferanten nur unter bestimmten Umständen eintragen müssen. Die Registrierungspflicht aller Erzeugungsanlagen wird in der neuen Version des Merkblatts „Marktstammdatenregister“ klargestellt.

Das aktualisierte Merkblatt:
Merkblatt „Marktstammdatenregister“ (Stand: April 2019)

Quelle: DIHK

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