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Meist kein Erzeugungszähler bei Eigenversorgungs-PV-Anlagen bis 30 kW notwendig

Mit dem EEG 2021 wurde in 61b Absatz 2 die Freistellung des selbstverbrauchten erneuerbaren Stroms auf 30 kW und 30 MWh im Jahr erhöht. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat nun klargestellt, dass nur in Ausnahmefällen für PV-Anlagen zur Eigenversorgung Erzeugungszähler installiert werden müssen.

Nur in Fällen, in denen aufgrund der installierten Leistung, der standortspezifischen Sonneneinstrahlung und des konkreten Eigenversorgungskonzepts es nicht auszuschließen ist, dass der Eigenversorger in seiner Anlage mehr als 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt und selbst verbraucht. So ist davon auszugehen, dass bei Anlagen bis 21 kW die Schwelle von 30 MWh nicht überschritten werden kann. Ein Erzeugungszähler ist also nicht notwendig.

Bei größeren Anlagen empfiehlt die Clearingstelle folgendes:

  • Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 21 kWp hat der Eigenversorger den daraus resultierenden maximal erwartbaren Jahresertrag unter besonderer Berücksichtigung der geografischen Lage der PV-Installation nachvollziehbar und schlüssig darzulegen; z. B. mit Hilfe im Internet verfügbarer PV-Ertragsrechner. Liegt der maximal erwartbare Jahresertrag unter 30 MWh, sind keine weiteren Darlegungen erforderlich; es ist kein Erzeugungszähler vorzuhalten.
  • Liegt der erwartbare Jahresertrag über 30 MWh, hat der Eigenversorger gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar und schlüssig darzulegen, dass aufgrund des konkreten Eigenversorgungskonzeptes der Eigenverbrauch jedenfalls nicht mehr als 30 MWh pro Jahr betragen wird. Dies umfasst eine kurze Darstellung des Eigenverbrauchskonzeptes ggf. mit Speicher (einschließlich technischer Daten) und Mess-Schaltbild.

Weitere Infos finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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