Um das Register zum Start nicht zu überlasten, ist es ratsam, dass alle Registrierungen (Bestandsanlagen), die zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig sind, erstmal aufgeschoben werden. Alle Fragen werden auch auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister (FAQ) beantwortet.
Die zum 21.11.2018 geänderte Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie hier.
Quelle: DIHK