Nach mehreren Verschiebungen ist es jetzt soweit: Das Marktstammdatenregister startet zum 31.01.2019. Für alle bereits bestehenden Lieferanten, Anlagen- und Speicherbetreiber gelten Übergangsvorschriften. Schnell registrieren müssen sich hingegen Akteure, die neue Anlagen in Betrieb nehmen und für die somit zum ersten Mal eine Registrierungspflicht greift. Der DIHK wird über das Ende der Übergangsfristen noch gesondert informieren.

Um das Register zum Start nicht zu überlasten, ist es ratsam, dass alle Registrierungen (Bestandsanlagen), die zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig sind, erstmal aufgeschoben werden. Alle Fragen werden auch auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister (FAQ) beantwortet.

Die zum 21.11.2018 geänderte Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie hier.

Quelle: DIHK