Für viele Unternehmen, insbesondere in der prozesswärme-intensiven Industrie, ist die effiziente Erzeugung und Nutzung von Wärme heute schon ein wesentliches Element der betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutzbemühungen. Neben der Vermeidung von Abwärme spielt die sinnvolle Nutzung unvermeidbarer Abwärme dabei eine zentrale Rolle. Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz werden diese Maßnahmen nun für alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh gesetzliche Pflicht. Zudem erfordert das Gesetz von den Betrieben eine umfassende Analyse und Übermittlung ihrer Abwärmepotenziale an die Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA bzw. die dafür noch einzurichtende Plattform für Abwärme.
Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen.sparen.profitieren ein Webinar zu den neuen rechtlichen Abwärmeanforderungen des Energieeffizienzgesetzes.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Rechtliche Abwärmeanforderungen nach dem EnEfG, 23.04.2024
N.N., Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA
Quelle: Unternehmensnetzwerk Klimaschutz