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Langjähriger Vorsitzender der IHK-Umweltstiftung verabschiedet

Im Rahmen einer Vorstandssitzung wurde der langjährige Vorsitzende der Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft, Bodo Cordes, verabschiedet. Cordes führte die gemeinnützige Stiftung, deren Ziel die Förderung von Umwelt- und Naturschutz in Ostwestfalen ist, als Vorsitzender seit 2008.
Davor gehörte er dem Vorstand bereits seit 2001 an. Zu seinem Nachfolger im Amt des Vorsitzenden wählten die Vorstandsmitglieder Roland Kuhnke (Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld). Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Martin Dippel (BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Paderborn) gewählt. Neu im Vorstand ist Susanne Lewecke (Tönnies Central Services GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück). IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker, der dem Gremium als so genanntes geborenes Mitglied angehört, komplettiert den Stiftungsvorstand. Das Foto zeigt v.r.n.l.: PPR (Geschäftsführerin der Umweltstiftung), Dippel, Cordes, Kuhnke, Tepper (Geschäftsführer der Umweltstiftung).

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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