Diese kurze Übergangsfrist stieß auf viel Kritik. Daher hat das BMWi nochmals mit der EU verhandelt und einen längeren Übergang ausgehandelt. Dieses soll so aussehen, dass Anlagen, die vor dem 31.12.2020 verbindlich bestellt wurden, eine Förderung erhalten sollen, auch wenn sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Eine solche Regelung könnte z. B. noch an die laufende EnWG-Novelle angehängt werden. Wir halten Sie dazu weiter auf dem Laufenden.
Quelle: DIHK