Die zweite Runde für die Vergabe von Klimaschutzverträgen hat begonnen. Unternehmen mit grundsätzlichem Interesse an Klimaschutzverträgen haben bis zum 30.09.2024 Zeit, Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen. Das erste Gebotsverfahren ist in der Entscheidungsphase.
Grundsätzlich gelten im zweiten die gleichen Voraussetzungen wie im ersten Verfahren:
– mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes muss bis zum Ende der Förderperiode eingespart werden,
– mindestens 10 Kilotonnen CO2 müssen derzeit im Jahr emittiert werden,
– das Antrag stellende Unternehmen/Konsortium muss einer Branche angehören, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln);
– der Förderbedarf muss bei mindestens 15 Mio. Euro über 15 Jahre liegen.
Die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Bieterverfahren. Auch Unternehmen, die bereits in der ersten Runde ihr Interesse bekundet haben, müssen in dieser Runde dies erneut tun. Ob es wirklich zu einem Gebotsverfahren kommt, ist offen und abhängig von Haushaltsmitteln und einer EU-Genehmigung.
Neu ist: In der zweiten Verfahrensrunde können auch Transformationsprozesse, die auf CCUS-Technologien basieren, teilnehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium möchte alle Industrieunternehmen ermutigen, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen: „Nur wenn wir Ihre Vorhaben kennen, können wir das Förderprogramm passgenau ausgestalten. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen Klimaschutzvertrag in Betracht kommt, kontaktieren Sie gerne fragen@klimaschutzvertraege.info!“
Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info finden sich alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, die bis zum Ablauf des 30.09.2024 einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für die Klimaschutzverträge.