Als erste Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm soll die erweiterte steuerliche Förderung privat genutzter Dienstwagen bereits jetzt umgesetzt werden. Reine Elektroautos, die seit Anfang 2019 angeschafft wurden, sollen nur noch zu einem Viertel der Bemessungsgrundlage (also 0,25 Prozent) steuerlich berücksichtigt werden, wenn ihr Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Die Regelung soll bis Ende 2030 gelten.
Der Gesetzentwurf im Rahmen des Jahressteuergesetzes befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen des Bundestages.
Quelle: DIHK