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Klimaschutz im Zentrum des Corona-„Aufbauplans“ der Europäischen Kommission

Mit dem am 27. Mai 2020 vorgelegten Aufbauplan für die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Coronavirus-Pandemie will die Europäischen Kommission neben der Digitalisierung den Klimaschutz als zentrales politisches Ziel des Green Deal voranbringen.

Indem der mehrjährige Finanzrahmen der EU vornehmlich durch die Aufnahme von Schulden um 750 Milliarden aufgebläht wird, stehen für Investitionen in Klima- und Umweltschutz über die bestehenden Instrumente mehr Mittel zur Verfügung. Die Kommission bleibt bei ihrem bereits 2018 unterbreiteten Vorschlag, 25 Prozent der Haushaltsmittel für den Klimaschutz auszugeben.

Zudem will die Europäische Kommission sicherstellen, dass durch die zusätzlichen Mittel finanzierte Projekte in den Mitgliedsstaaten der Erreichung der Klimaziele nicht entgegenstehen. Wie dies in der Praxis erreicht werden soll, bleibt vage. Bislang ist angedacht, dass die Mitgliedsstaaten in einem Plan darlegen, wie die Investitionen zu den Prioritäten des Europäischen Semesters, den Nationalen Energie- und Klimaplänen und den Plänen für einen gerechten Übergang beitragen. Diese Instrumente zur Koordinierung nationaler Politiken lassen den Mitgliedsstaaten jedoch einen weiten Handlungsspielraum. Erwähnt wird in der Mitteilung zum Aufbauplan darüber hinaus die EU-Taxonomie, die bei der Lenkung von Investitionsströmen helfen könne. Die Kommission plant, Ende des Jahres eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorzulegen.

Auch bei der Bereitstellung von Liquiditätshilfen über das neue „Solvenzhilfeinstrument“ soll darauf geachtet werden, dass die unterstützten Unternehmen zum Klimaschutz beitragen. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, bleibt unklar.

Entscheidend zur wirtschaftlichen Belebung nach der Coronavirus-Pandemie soll eine Initiative für die Gebäudesanierung beitragen (sog. „Renovierungswelle“), für die über das Investitionsprogramm InvestEU Finanzmittel bereitgestellt werden sollen. Die Kommission will durch die finanzielle Unterstützung und noch ausstehende regulatorische Anpassungen die Sanierungsrate in der EU mindestens verdoppeln. Im Bereich der Mobilität soll über die Connecting Europe Facility und InvestEU u. a. die Errichtung von einer Million Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in der EU unterstützt werden.

In erneuerbare Energien, Speicher, Wasserstoff, Batterien und die Abscheidung und Speicherung (CCS) bzw. Nutzung (CCU) von CO2 soll durch die neu zu schaffende „Fazilität für strategische Investitionen“ investiert werden. Die Fazilität soll über eine Garantie des EU-Haushalts in Höhe von 31,5 Milliarden Euro verfügen und über InvestEU Investitionen in Höhe von 150 Milliarden Euro in Gang setzen.

Die Aufstockung des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa käme dem Klimaschutz ebenfalls zugute.

Schließlich schlägt die Kommission vor, das Finanzvolumen des „Just Transition Fund“ für kohlenstoffintensive Regionen Europas signifikant zu erhöhen. Statt der bisher vorgesehenen 7,5 Milliarden Euro sollen im Zeitraum 2021 – 2027 40 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Deutschland bekäme dadurch ca. 5,1 Milliarden Euro zugesprochen, statt der bislang in Aussicht gestellten 877 Millionen Euro. Der Just Transition Fund würde vor allem Kohleregionen helfen, die sozioökonomischen Auswirkungen des Auslaufens der Kohleverstromung abzufedern.

Zur Rückzahlung der aufgenommenen EU-Schulden schlägt die Kommission u. a. vor, die Versteigerungserlöse des auf den Flug- und Seeverkehr erweiterten EU-Emissionshandels (nach Schätzungen der EU-Kommission ca. 10 Milliarden jährlich) oder die durch einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus generierten Einnahmen (jährlich 5 – 14 Milliarden Euro) als neue Eigenmittel zu nutzen.

Die Europäische Kommission drängt auf eine Zustimmung der Staats- und Regierungschefs beim Gipfel im Juli 2020. Bis zum Frühherbst soll dann eine Einigung der beiden Ko-Gesetzgeber Rat und Parlament erzielt werden.

Quelle: DIHK

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