Die französische Regierung hat das Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen auf 2030 verschoben.

Informationsveranstaltung zum Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) für inländische Hersteller am 08.08.2025

Einwegkunststofffondsgesetz: Kostenübernahme

Laut Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zu finanzieren.

Einblick für inländische Hersteller in die aktuelle Einordnungspraxis

In Fortsetzung zur letzten Infoveranstaltung vom 05.06.2025 gibt das UBA erneut einen aktuellen Einblick in die Einordnungspraxis und wird über ausgewählte Feststellungen zu einzelnen betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Weitere Fragen zu Einordnungsthematiken werden entgegengenommen.

Sofern bereits konkrete Fragestellungen zu den o. g. Themen bestehen, bitten das UBA um vorherige Übersendung (ewkf@uba.de), sodass diese in der Veranstaltung erörtert werden können.

Freitag, den 08.08.2025 von 10:00 -12:00 Uhr via WebEx
Zielgruppe: inländische Hersteller

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten zur Onlineveranstaltung finden Sie hier.

(Quelle: DIHK)

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