Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigte Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.

Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission stellt neue Infoblätter für Hersteller von CBAM-Waren in Nicht-EU-Ländern auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die neuen Infoblätter enthalten wichtige Informationen und nützliche Links für Unternehmen, die die folgenden Güter herstellen und in die EU exportieren: Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff, Eisen und Stahl.

Die Infoblätter finden Sie hier.

Sie sind auf folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Türkisch, Arabisch, Hindi, Serbisch, Ukrainisch und Mazedonisch

Quelle: europäische Kommision

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